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Aktuelles

02.08.2016

Helfergleichstellung - bessere Unterstützung für ehrenamtliche Helfer

München

 

(c) Pixelio
Das Hochwasser 2016 in Bayern hat wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig die Arbeit ehrenamtlicher Helfer bei Katastropheneinsätzen ist. Auch ihrem großartigen Einsatz ist es zu verdanken, dass vielen Betroffenen der Flutkatastrophe schnell und zupackend geholfen und Schlimmeres verhindert werden konnte. Die bayerische Staatsregierung will ehrenamtliche Helfer von Hilfsorganisationen in Zukunft noch besser unterstützen und hat nun die gesetzlichen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche ausgeweitet. Künftig sollen ehrenamtliche Helfer von Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatzfall bei voller Lohnfortzahlung freigestellt zu werden.

Landtagsabgeordneter und Schirmherr der Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Georg Eisenreich ist zufrieden mit der neuen gesetzlichen Regelung: „Viele Menschen sind teils in ihrer Freizeit und teils während ihrer Arbeitszeit aktiv, um ehrenamtlich zu helfen. Die Einsatzgebiete sind dabei vielfältig: Sei es die Betreuung von Evakuierten nach einem Bombenfund oder die Rettung von Menschen, die von Naturkatastrophen oder einem Unglücksfall betroffen sind. Mit dem Entgeltfortzahlungsanspruch im Katastrophenschutzgesetz unterstützen wir diese vorbildliche Arbeit und das damit verbundene Engagement.“